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Zahlung


Wie erfolgt die Zahlung für Bodensee Energie?
Nach dem Vertragsabschluss erhalten Sie von uns ein Vertragsbestätigungsschreiben mit Informationen über Höhe und Fälligkeit der monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung. Eventuelle Differenzen zwischen tatsächlich benötigter und im Voraus bezahlter Energie werden ausgeglichen. Ihr Abschlag wird dementsprechend angepasst.

Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Kündigung von Bodensee Energie vor Ablauf des Abrechnungsjahres?
Kommt es aufgrund eines Umzugs oder anderer Umstände zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht, ist eine unterjährige Abrechnung notwendig. Nachdem Sie uns Ihren Zählerstand mitgeteilt haben, erhalten Sie von uns die Endabrechnung.

Was passiert, wenn ich eine Rechnung von Bodensee Energie nicht bezahlen kann?
Zuerst erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie dieser nicht nachkommen, sehen wir uns leider gezwungen mit der ersten Mahnung die fristlose Kündigung auszusprechen. Danach fallen Sie automatisch in den Ersatzversorgungstarif Ihres örtlichen Grundversorgers zurück.

Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt?
Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge (bei Bodensee Energie in der Regel zwölf) bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnung. Natürlich kalkulieren wir die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und bei jahreszeitlichen Schwankungen beim Verbrauch.

Wie oft muss ich meinen Abschlag zahlen?
Sie zahlen in einem vollen Kalenderjahr elf Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein.

Wie kann ich meine Rechnung und Abschläge bezahlen?
Am einfachsten ist es, die Beträge durch das Bankeinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich eine Einzugsermächtigung, die Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Es genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Kundennummer, Ihrer Bankverbindung und Ihre Unterschrift. Möglich ist auch eine Überweisung der Beträge oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kundennummer an. Unsere Bankverbindung lautet: Sparkasse Bodensee, BLZ 690 500 01, Kto. 24980435.

Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?
Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen.

Wann bekomme ich die Jahresverbrauchsrechnung?
Die Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie immer Ende Januar. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.

Warum erfolgt bei der Jahresschlussrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?
Aufgrund von Änderungen bei Preisen/Tarifen oder Abgaben wird der Abrechnungszeitraum aufgeteilt, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.

Was passiert mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen. Den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Sollte uns keine Bankverbindung von Ihnen vorliegen, verrechnen wir ein eventuelles Guthaben mit den Folgeabschlägen.

Warum wird trotz eines Leerstands einer Wohnung ein Betrag in Rechnung gestellt?
Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers ab.

Warum wurde einen Monat nach meinen Umzug noch ein Abschlag abgebucht?
Die Abschläge werden immer am ersten des Monats für den vergangenen Monat bezahlt.

Ich habe meinen Zählerstand bei Ihnen bereits abgegeben. Warum bekomme ich trotzdem eine Ablesekarte?
Dies lässt sich manchmal leider nicht vermeiden. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand aber bereits mitgeteilt haben, können Sie die Ablesekarte vernichten.

Kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen lassen?
Natürlich. Melden Sie sich bei uns und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.

Die Jahresschlussabrechnung erscheint mir viel zu hoch. Was kann ich tun?
Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Ständen besteht, melden Sie sich bitte und teilen Sie uns Ihren Stand mit.

Kann ich den Abschlag ach zum 15. des Monats begleichen?
Das ist leider nicht möglich, da wir den Zahllauf lediglich zum Monatsanfang machen.
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